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		Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft, Echter Verlag | 
		 
		
			
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			Steffen Engler Mangelnder Glaube und Ehewille
			
  Echter Verlag, 2021, 387 Seiten, Broschur, 15,3 x 
			23,3 cm  
			978-3-429-05645-2  42,00 EUR
			
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			Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 43 Nach der 
			Lehre des II. 
			Vatikanischen Konzils setzen die Sakramente den Glauben voraus. 
			Für das Sakrament der Ehe gilt dies 
			von Rechts wegen nicht: Jede gültige Ehe unter Getauften ist 
			sakramental. Im Horizont einer seit Jahrzehnten beklagten 
			Glaubenskrise in einer „Kultur des Provisorischen“ (Franziskus) wird 
			dieser Automatismus zunehmend in Frage gestellt. Kann es ein „ohne 
			Glauben gefeiertes Sakrament“ (Benedikt XVI.) geben? Welche Form von 
			(Un-)Glaube macht eine Ehe möglicherweise (un-)gültig? Die 
			vorliegende Studie diskutiert diese Fragen und analysiert kritisch 
			unterschiedliche Positionen. Damit leistet sie in 
			systematisch-theologischer, kanonistischer und pastoral-praktischer 
			Hinsicht einen wertvollen Beitrag zur Debatte über das Verhältnis 
			von Glauben und Ehesakrament.
  Steffen Engler, Mag. 
			theol., geb. 1990, Studium der Katholischen Theologie in Freiburg i. 
			Br., er ist seit 2017 Akademischer Mitarbeiter am Arbeitsbereich 
			Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte der 
			Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. | 
		 
		
			
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			Jessica Scheiper Zensur im Dienst des 
			Priesterbildes  Der „Fall Crottogini“ Echter Verlag, 
			2019, 387 Seiten, Broschur, 15,3 x 23,3 cm  978-3-429-05351-2
			 36,00 EUR 
			
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			Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 42 Obwohl der 
			Missionspater Jakob Crottogini SMB 1954 problemlos die 
			Druckerlaubnis seines Diözesanbischofs erhalten hatte, gelangte 
			seine empirische Studie „Werden und Krise des Priesterberufes“ nie 
			in den Handel – das Hl. Offizium verbot vorab jede Verbreitung. Dass 
			im „Fall Crottogini“ trotz der selten gewordenen Buchverbote eines 
			der letzten Zensurverfahren vor Abschaffung des Index der verbotenen 
			Bücher geführt wurde, hängt mit jenem Teil seiner Befunde zusammen, 
			der u. a. sexuelle Probleme von Priesterkandidaten thematisierte. 
			Die reichhaltig quellengestützte Rekonstruktion dieses Zensurfalls 
			ist daher nicht nur von kirchenrechtlichem und zensurhistorischem 
			Interesse. Vielmehr ergibt die zeitgeschichtliche Kontextuierung 
			wichtige Einblicke in die Grundlagen und Probleme der 
			Priesterausbildung wie in das ambivalente Verhältnis der 
			katholischen Kirche zur empirischen Sozialforschung. 
			Leseprobe | 
		 
		
			
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			Andreas Friedel „Chemin Neuf“ in 
			kirchenrechtlicher Sicht  Entwicklung und Profil einer 
			„katholischen Gemeinschaft mit ökumenischer Berufung“ Echter 
			Verlag, 2018, 415 Seiten, Broschur, 15,3 x 23,3 cm  
			978-3-429-04438-1  42,00 EUR
			
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			Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 41
  Die 
			Gemeinschaft „Chemin Neuf“ entstand 1973 in Lyon aus einem 
			charismatischen Gebetskreis und zählt zu jenen Aufbruchphänomenen, 
			die unter dem Begriff der geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen 
			(GGB) zusammengefasst werden. „Chemin Neuf“ versteht sich selbst als 
			eine charismatisch und ignatianisch geprägte katholische 
			Gemeinschaft mit ökumenischer Berufung. Kirchenrechtlich ist „Chemin 
			Neuf“ seit 1984 als öffentlicher Verein verfasst; seit 1992 gibt es 
			zudem ein klerikales Ordensinstitut.
  Neben ihrer Struktur 
			werfen auch Glaubenspraxis, Lebensweise und Pastoral der 
			Gemeinschaft eine Reihe von Fragen auf. Die vorliegende Arbeit 
			beleuchtet daher nicht nur Entstehung und Entwicklung von „Chemin 
			Neuf“, sondern geht ausdrücklich auch den Herausforderungen nach, 
			die sich aus Verfassung, Selbstverständnis und Zugehörigkeitsformen 
			von „Chemin Neuf“ für Kirche und Kirchenrecht ergeben. 
			Leseprobe
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			Benjamin Vogel Der Ausschluss des Gattenwohls als 
			Ehenichtigkeitsgrund 
  Echter Verlag, 2017, 260 
			Seiten, Broschur, 15,3 x 23,3 cm  978-3-429-04401-5  
			30,00 EUR 
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			Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 40
  
			Nach dem Gesetzbuch der katholischen Kirche ist
			die Ehe nicht nur auf 
			Nachkommenschaft hingeordnet, sondern auch auf das bonum coniugum, 
			das Wohl der Gatten: Damit ist die erneuerte Ehelehre des II. 
			Vatikanischen Konzils rechtlich umgesetzt; der personalen Dimension 
			der Paarbeziehung wird eine wesentliche und eigenständige Rolle 
			zugewiesen. In Ehenichtigkeitsverfahren spielt der Ausschluss dieser 
			Hinordnung auf das Gattenwohl bislang jedoch kaum eine Rolle. Das 
			Gattenwohl gilt vielen Gerichten als schwer fassbare und daher kaum 
			justiziable Größe. Die vorliegende Studie zeigt auf, wie der 
			Begriff des bonum coniugum inhaltlich gefüllt werden kann. Auf der 
			Grundlage der bisherigen Rechtsprechung kirchlicher Gerichte und 
			anhand von Überlegungen zur Partnergewalt, zur Gestaltung der 
			ehelichen Sexualität und zur partnerschaftlichen Ko-Evolution werden 
			verschiedene Varianten dieses Ehenichtigkeitsgrundes vorgestellt und 
			Anknüpfungspunkte für die Praxis markiert. 
			Leseprobe Benjamin 
			Vogel, geboren 1984 in Konstanz. 2005–2010 Studium der Katholischen 
			Theologie in Freiburg/Breisgau und Rom, 2010–2016 Wissenschaftlicher 
			Mitarbeiter am Arbeitsbereich Kirchenrecht und Kirchliche 
			Rechtsgeschichte in Freiburg, seit 2016 Pastoralassistent in der 
			Erzdiözese Freiburg. 2017 Promotion zum Dr. theol. mit der 
			vorliegenden Arbeit. | 
		 
		
			
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			Bernhard Sven Anuth Das Recht katholischer Laien 
			auf Anerkennung ihrer bürgerlichen Freiheiten  (c.227 CIC / c. 
			402 CCEO) Echter Verlag, 2016, 198 Seiten, Broschur, 
			15,3 x 23,3 cm  978-3-429-04310-0  25,00 EUR
			
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			Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 39
  
			Katholische Laien sind gesetzlich verpflichtet, die Welt mit 
			christlichem Geist zu durchdringen. Zugleich erkennt das 
			Kirchenrecht im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils ausdrücklich 
			an: Sie haben ein Recht darauf, dass ihre bürgerlichen Freiheiten 
			innerkirchlich anerkannt werden. Beim Gebrauch dieser Freiheiten 
			müssen sie allerdings die Vorgaben des kirchlichen Lehramts 
			beachten. Dies hat die Kongregation für die Glaubenslehre 2002 in 
			einer Nota doctrinalis gegen „zweideutige Auffassungen und 
			bedenkliche Positionen“ noch einmal betont: Die „richtige Autonomie“ 
			von Katholik(inn)en in der Politik dürfe nicht verwechselt werden 
			mit einem von der kirchlichen Moral- und Soziallehre absehenden 
			Prinzip. Wie frei sind katholische Laien in ihrem 
			gesellschaftlichen und politischen Engagement also nach geltendem 
			Kirchenrecht? Die sorgfältige Interpretation der einschlägigen c. 
			227 CIC und c. 402 CCEO ermöglicht eine Antwort auf diese Frage und 
			klärt damit auch, ob Katholik(inn)en rechtlich auch heute noch nur 
			verlängerter Arm der kirchlichen Hierarchie oder nicht doch vielmehr 
			eigenständige Teilnehmer(innen) an der Heilssendung der Kirche sind. 
			Leseprobe
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			René Löffler 
			Ungestraft aus der Kirche austreten?  Der staatliche 
			Kirchenaustritt in kanonistischer Sicht Echter Verlag, 429 
			Seiten, Broschur, 15,3 x 23,3 cm  978-3-429-02888-6  
			42,00 EUR 
			
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			Forschung zur Kirchenrechtswissenschaft Band 38 
				 Wer vor einer staatlichen Behörde den Austritt aus der 
			Kirche erklärt, gilt den deutschen Bischöfen und vielen Kanonisten 
			als exkommuniziert. Nach einem vom Papst approbierten Schreiben 
			des Päpstlichen Interpretationsrates an die Vorsitzenden der 
			Bischofskonferenzen vom März 2006 ist der staatliche 
			„Kirchenaustritt“ nicht immer ein Kirchenabfall (c. 1117 CIC). Haben 
			sich Kanonisten, kirchliche Verwaltungen und Gerichte geirrt? 
			Versteht „Rom“ den deutschen „Kirchenaustritt“ nicht? Ausgehend 
			von der rechtsgeschichtlichen und statistischen Entwicklung des 
			„Kirchenaustritts“ und seiner Motivation werden das staatliche und 
			kirchliche Verständnis der Kirchengliedschaft dargestellt und 
			Konsequenzen des „Kirchenaustritts“ im Staat und vor allem in der 
			Kirche gemäß dem CIC/1983 und kirchlichem Partikular- und 
			Arbeitsrecht analysiert. 
			Leseprobe Renè Löffler; Dr. theol., Lic. 
			iur. can. ist Wissenschaftlicher Referent im Erzbistum München und 
			Freising | 
		 
		 
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