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			Rechtsgeschichtlicher Kommentar zum Neuen Testament, de 
			Gruyter | 
		 
		
				
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				Siegert Folker Rechtsgeschichtlicher Kommentar 
				zum Neuen Testament I  Band I: Einleitung, Arbeitsmittel, 
				Themen De Gruyter, 2022, 350 Seiten, Hardcover,  
				978-3-11-065606-0  164,95 EUR
					
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				Rechtsgeschichtlicher Kommentar zum Neuen Testament Band I Das Neue Testament, meistkommentierter Text der 
				Welt, steckt voller Rechtsfälle und -begriffe, die wider 
				Erwarten noch keine fachkundige Behandlung erfahren haben. Die 
				letzten Gelehrten, die sowohl zum Recht wie im Neuen Testament 
				publizierten, schrieben noch Latein: Hugo Grotius, Samuel 
				Pufendorf und seine Schule. Hermeneutischer Schlüssel ist bei 
				ihnen wie auch hier Luthers Auffassung von der Säkularität des 
				Rechts.Interdisziplinär und aufgrund heutigen Wissenstandes wird 
				ermittelt, welche Rechtsordnung – aramäisch, hebräisch, 
				griechisch oder römisch – dem Verhalten der Menschen wie auch 
				der Wortwahl der Texte zugrunde liegen. Voraussetzung ist eine 
				hinreichend genaue Zuweisung der Texte und Textteile an eine 
				Zeit und eine konkrete Umwelt; die diesbezüglichen Vorarbeiten 
				werden in Bd. I dargestellt. Außer der Tora und der 
				vorrabbinischen Halacha ist hellenistisches Gewohnheitsrecht 
				(z.B. in "Testament") und das sog. prätorische Recht der 
				frühklassischen (vorhadrianischen) Epoche einschlägig.In Bd. 
				II-III werden flächendeckend die in den Texten jeweils gültigen 
				Rechtsvorstellungen ermittelt und in antiken Begriffen benannt, 
				ehe auch deren Fortentwicklung bis in heutiges deutsches Recht 
				verfolgt wird.Daraus ergeben sich historisch wie theologisch 
				ganz neue Konkretionen. Die Rechtsgeschichte wird um die Analyse 
				zahlreicher Fälle des 1. Jh. bereichert und die Theologie um 
				eine Fülle neuer Gedanken für Predigt und Unterricht. 
				Inhaltsverzeichnis | 
				 
		
				
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				Siegert Folker Rechtsgeschichtlicher Kommentar 
				zum Neuen Testament II  Band II: Die Logienquelle 
				und das Markusevangelium De Gruyter, 2025, 1103 Seiten, 
				Hardcover,  978-3-11-065608-4  210,00 EUR
					
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				Rechtsgeschichtlicher Kommentar zum Neuen Testament Band II 
				Das Neue Testament, meistkommentierter Text der Welt, steckt 
				voller Rechtsfälle und -begriffe, die wider Erwarten noch keine 
				fachkundige Behandlung erfahren haben. Die letzten Gelehrten, 
				die sowohl zum Recht wie im Neuen Testament publizierten, 
				schrieben noch Latein: Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und seine 
				Schule. Hermeneutischer Schlüssel ist bei ihnen wie auch hier 
				Luthers Auffassung von der Säkularität des Rechts. 
				Interdisziplinär und aufgrund heutigen Wissenstandes wird 
				ermittelt, welche Rechtsordnung - aramäisch, hebräisch, 
				griechisch oder römisch - dem Verhalten der Menschen wie auch 
				der Wortwahl der Texte zugrunde liegen. Voraussetzung ist eine 
				hinreichend genaue Zuweisung der Texte und Textteile an eine 
				Zeit und eine konkrete Umwelt; die diesbezüglichen Vorarbeiten 
				werden in Bd. I dargestellt. Außer der Tora und der 
				vorrabbinischen Halacha ist hellenistisches Gewohnheitsrecht 
				(z.B. in ""Testament"") und das sog. prätorische Recht der 
				frühklassischen (vorhadrianischen) Epoche einschlägig. In Bd. 
				II-III werden flächendeckend die in den synoptischen Evangelien 
				jeweils gültigen Rechtsvorstellungen ermittelt und in antiken 
				Begriffen benannt, ehe auch deren Fortentwicklung bis in 
				heutiges deutsches Recht verfolgt wird. Daraus ergeben sich 
				historisch wie theologisch ganz neue Konkretionen. | 
				 
		
		
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		Siegert Folker Rechtsgeschichtlicher Kommentar 
				zum Neuen Testament III  Band III: Kommentar: Lukas-Sondergut, 
				Matthäus-Sondergut, Prozess Jesu De Gruyter, 2024, 
				985 Seiten, Hardcover,  978-3-11-065610-7  199,95 
				EUR
					
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				Rechtsgeschichtlicher Kommentar zum Neuen Testament Band III 
				Dieser Band behandelt das Sondergut der beiden Großen 
				Synoptiker. Den Vortritt hat 
				Lukas, dessen Texte oft, aber nicht immer, ein älteres 
				Überlieferungsstadium aufweisen als die des (als Verfassergruppe 
				anzusehenden) Matthäus. 
				Gegenläufig dazu weisen viele Lukastexte, bes. die 
				Wirtschaftsgleichnisse, Modernisierungen auf, die das Erzählte 
				in die provinzrömische Welt übertragen. Sie spiegeln ein 
				konkretes gesellschaftliches Geschehen wider, dessen Regeln 
				oftmals andere waren als die heute üblichen. Noch mehr gilt das 
				von den im Mt-Ev. gemachten, eher orientalischen 
				Voraussetzungen. - Über das heute Gültige informiert 
				vergleichshalber Susanne Benöhr-Laqueur am Ende jeder Perikope. 
				 Ein Beitrag von eigenem Gewicht ist die rechtshistorische 
				Analyse der neutestamentlichen Berichte vom
				Prozess Jesu durch 
				Martin Pennitz. Deren jeder stellt, abgesehen von literarischen 
				Ausschmückungen, ein nach römischem Recht korrektes oder 
				zumindest mögliches Verfahren dar.
  
				
				Blick ins Buch | 
		 
		 
 
	
	
 
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